Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" hilft seit 1984 schwangeren Frauen in finanziellen Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Eine Notlage der Frau liegt vor, wenn ihre Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung. Werden Stiftungsmittel gewährt, dürfen diese nicht gepfändet oder auf Sozialleistungen angerechnet werden. Wichtig ist, dass Sie pro Schwangerschaft nur einen Antrag stellen dürfen.
Weitere Informationen finden Sie hier http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
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